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DS-CD ROM 2 1993 August
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DS CD-ROM 2.Ausgabe (August 1993).iso
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1992-06-30
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15KB
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239 lines
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PANADISK · UWE HEINSOHN · POSTFACH 22 26 · D-2900 OLDENBURG
1. Geltung der Bedingungen:
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aus-
schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot:
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Be-
stellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unter-
lagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im
Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne
daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise:
Alle Preise verstehen sich ab Lager 2900 Oldenburg oder - bei
Direktversand - ab deutsche Grenze bzw. ab deutschen Einfuhr-
hafen.
4. Liefer- und Leistungsziel:
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.
4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage
unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller
Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet
unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in
Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich er-
schweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungs-
schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche An-
ordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie be-
rechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszu-
schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer
schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt
hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete
Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang:
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung unser Lager -bei Direktversand den deutschen
Einfuhrhafen- verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmög-
lich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung
der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur
auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
6. Gewährleistung und Haftung:
6.1 Wir gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations-
und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für
mechanische Teile der Produkte sechs Monate, für elektronische
Teile 90 Tage ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff.5.)
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Än-
derungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-
spezifikation entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung inner-
halb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns un-
verzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht
der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl
verlangen, daß:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur
Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und von
uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Re-
paratur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir
diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung
fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und
Reisekosten zu unseren Standartsätzen zu bezahlen sind.
6.5 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Min-
derung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, ins-
besondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch
für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschuldung bei
Vertragsschluß, Verletzung, insbesondere für Mangelfolge-
schäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechts-
gründen, es sein denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrich-
tungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen
Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei
Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir
gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge
der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.
6.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann Ver-
pflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsver-
pflichtungen erfüllt hat.
6.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittel-
baren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch ent-
stehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.
7.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Her-
steller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser
(Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt ver-
einbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheit-
lichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns über-
geht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-
gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so-
lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs-
übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen
den Käufer in stets wiederruflicher Weise, die an uns abge-
tretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen ein-
zuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Ab-
tretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen geben.
7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei
Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der
Käufer.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf
Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtre-
tung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu ver-
langen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehalts-
ware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwen-
dung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Zahlung:
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen
30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
8.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzu-
rechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindes-
tens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen.
8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ver-
tragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden
uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käu-
fers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicher-
heitsleistung zu verlangen.
8.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Min-
derung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend ge-
macht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen
oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
sind.
9. Schutz- oder Urheberrechte:
9.1 Der Käufer wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten,
falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheber-
rechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen
wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer
gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen
und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie
auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes
Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grund-
sätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen.
Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt
derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht ver-
letzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis ab-
züglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeiten
erstatten.
9.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des
Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen,
welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir Instruktionen des
Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder
in ein System integriert. Im übrigen gilt hinsichtlich der
Haftung Ziff.6.4 entsprechend.
9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige
Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers
im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt
und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der
Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere
schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen,
auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien
dürfen - ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns -
lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche
angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechts-
schutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch
auf Kopien anzubringen.
10. Export:
Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer
schriftlichen Einwilligung unabhängig davon, daß der Käufer
für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhr-
genehmigungen selbst zu sorgen hat.
11. Erfüllungsort und Gerichstand:
11.1 Erfüllungsort ist 2900 Oldenburg.
11.2 Gerichstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist 2900
Oldenburg. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des Paragraphen 24
ABGG ist Gerichtstand ausschließlich 2900 Oldenburg. Wir sind
jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die An-
wendung des EGK und des EKAG wird ausdrücklich ausge-
schlossen.
12. Teilnichtigkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder an-
fechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß
der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zu-
lässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch
für eventuell ergänzungsbedürftigte Lücken.